Weihnachts- und Silvesterbescherung durch Hessenforst

Pressemitteilung: Eine solche Weihnachts- und Silvesterbescherung braucht niemand. Landesregierung und Hessenforst behindern durch ihren Alleingang die gemeinsame Entwicklung der Wintersteinfläche.

In den letzten 6 Monaten haben sich die Kommunen Friedberg, Rosbach, Ober-Mörlen und Wehrheim gemeinsam wegen einer Optimierung ihrer Flächen auf dem Winterstein mit der OVAG als regionalem Energieversorger beraten, um kurz vor Weihnachten zu grundlegenden Verabredungen zu kommen. Dies wurde u.a. von dem Bündnis Windkraft Winterstein positiv begleitet und das inzwischen in allen kommunalen Parlamenten vorgestellte Ergebnis wurde wohlwollend aufgenommen. Dieser Schritt war eine der Voraussetzungen für das vom Bündnis schon immer geforderte, energetische gemeinsame Layout für die komplette Wintersteinfläche. Es wurde davon ausgegangen, dass nun alle Flächeninhaber, also die Kommunen, der Hessen- und der Bundesforst gemeinsame weitere Schritte absprechen, um möglichst schnell, aber zeitgleich, die nächsten Planungsschritte vorzubereiten. Froh war das Bündnis, dass es die schon im Frühjahr 2022 angedachte einseitige Ausschreibung vom Hessenforst durch Anschreiben an das zuständige hess. Umweltministerium und auch die Staatskanzlei verhindern konnte. Als gut empfunden wurde auch die parallel stattfindende EEG-Novellierung auf der Bundesebene, mit einer deutlichen Verbesserung der regionalen Bürger:inneneinbindung und -beteiligung bei Windkraftparks, gültig ab 2023. Hierzu fanden schon vorbereitende Treffen mehrerer Energiegenossenschaften statt, die entsprechend den neuen EEG-Überlegungen Bürger:innen im 50 km-Umkreis um den Winterstein vertreten. Auch die OVAG stieg als Stromversorger vor Ort dazu schon in erste detaillierte Vorbereitungen ein und machte Vorschläge, wie man verschiedene Genossenschaften in einer Beteiligungsgesellschaft zusammenfassen kann. Darüber hinaus wurde eine Dachgesellschaft diskutiert, in der sich dann auch die Kommunen und ebenso der Hessenforst integrieren könnten. Dies lief alles auf ein hessenweites Modell hinaus, mit dem sich die Landesregierung zeigen könnte und bei dem man auch – wegen des Modellcharakters zunächst einmalig – auf die seit vielen Jahren umstrittene Landeshaushaltsverordnung hätte verzichten können. Diese Negativverordnung hätte  dann die schwarz/grüne Landesregierung in den nächsten Monaten politisch völlig neu formulieren und im Parlament verabschieden können. In Verbindung mit weiteren Maßnahmen hätte dadurch die unzureichende  Errichtungszahl von nur 8 Windkraftneuanlagen in ganz Hessen im Jahr 2021 zukünftig deutlich gesteigert werden können.

Geschockt wurden aber das Bündnis, die Kommunen, die OVAG und die Bürger:innen vor Ort, als kurz vor Weihnachten der Hessenforst eine einseitige Ausschreibung als Jahresabschlussbescherung präsentierte, die im Widerspruch zu den bisherigen Vereinbarungen steht. Zu verantworten haben das die eingebundene Staatskanzlei mit Ministerpräsident Boris Rhein und das Umweltministerium mit der Ministerin Priska Hinz. Diese wurden aber auch schon im Mai 2022 von dem Bündnis und auch der OVAG in Überlegungen in die Richtung eines bedeutenden Projektmodells Winterstein eingebunden. Eine Antwort erhielt Diethardt Stamm nun genau am Heiligen Abend von der Ministerin. Darin wird u.a. darauf hingewiesen, dass man nach „landesseitigen Vorgaben ein zeitnahes Verfahren der Angebotseinholung“ vornehmen wolle. Weiter  teilt die Ministerin dann noch mit, dass „erst im Anschluss daran die betreffenden Planungen“ zum weiteren Verfahren „anlaufen“.

Dieses „Verfahren“ trifft bei dem Bündnis Windkraft Winterstein auf die schlimmsten Erwartungen. Das beginnt mit der üblichen einseitigen Ausschreibung vom Hessenforst nach der sog 70%/30 % – Regel. D.h. zu 2/3 Dritteln ist das maximale Geldkassieren auf Kosten der Bürger:innen eine Vorgabe. Dort steht nämlich klar, dass die Auswahlentscheidung des Landes auf der Basis „des angebotenen Umsatz- und Mindestentgelts“ und „auf der Grundlage des Ertrags einer Windenergieanlage“ erfolgt. D.h., das Land kassiert sogar noch in Abhängigkeit vom wehenden Wind und dann bleibt wohl noch etwas für irgendeinen europäischen Großkapitalanleger übrig, aber nichts für die regionale Wertschöpfung oder die um den Winterstein wohnenden Menschen. Diese dürfen sich dann mit der Rest-30 %-Regel begnügen und in Schönrederei missbraucht das Land dort den Begriff „Bürgerbeteiligung“.

Die Forderung des Bündnisses an die Landesregierung ist deshalb, sofort die Ausschreibung zu stoppen und zurückzuziehen. Falls schon Erstbewerbungen vorliegen, müssen evtl. Unkostenanforderungen dazu erstattet werden. Dann sollte der seit einem Jahr immer wieder ins Spiel gebrachte Runde Tisch endlich realisiert werden. Dort sollen die Kommunen, die Bürger:innen u.a. vertreten durch das Bündnis und Energiegenossenschaften, der regionale Energieversorger und natürlich auch der Hessen- und Bundesforst ihre Teilnahme einbringen und gemeinsam die weiteren Schritte besprechen. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung den potenziellen Moderator LEA (Landesenergieagentur) in vielen Schreiben ins Spiel bringt, aber konkret nicht einsetzt. Das Land muss entweder zunächst nur für dieses Modell Winterstein die Landeshaushaltsverordnung durch einen Kabinettsentscheid außer Kraft setzen oder lässt über das Landesparlament diese Verordnung grundlegend novellieren. Das permanente Berufen auf diese Verordnung, als wäre sie ein politisches Heiligtum, darf so nicht fortgesetzt werden. Ansonsten würden die erneuerbaren Energien weiter behindert, was ein Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.21 in Sachen Klimaschutz und Klimaneutralität wäre. Das Bündnis stellt fest: Auch die Landesregierung muss ihren Verpflichtungen nach Art 20 a im Grundgesetz (Verantwortung für die künftigen Generationen) nachkommen. Gewollt werden zukünftig nicht 8 Windkraftanlagen in einem Jahr, sondern wenigstens die Bebauung von 2 Flächen in der Größenordnung des Wintersteins pro Regierungspräsidium in Hessen. Das wären dann bei 3 Regierungspräsidien x 2 Flächen x ca. 18 WKAs = 108 neue hessische Windmühlen, statt mageren 8. So ginge es mit der Energiewende auch in Hessen voran.