Unser Bündnis fordert die Errichtung eines „Windparks am Winterstein“ und erklärt zum Entwurf des gemeinsamen Bebauungsplans Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ der Kommunen Friedberg, Ober-Mörlen, Rosbach und Wehrheim:
- Aus Verantwortung für das Klima und zum Schutz des Waldes ist die Umstellung auf 100% erneuerbare Energie erforderlich. Die Windenergie ist für die CO2-Einsparung von zentraler Bedeutung und muss massiv und rasch ausgebaut werden.
- 2% der Landesfläche wurden daher als Vorranggebiete für Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen. Das Vorranggebiet 7805 auf dem Winterstein umfasst mit 414 ha die größte Fläche im Planungsgebiet und zeichnet sich durch eine hohe Windhöffigkeit aus. Es ist in idealer Weise für einen großen Windpark mit vielen Windenergieanlagen geeignet.
- Die Unterzeichnenden lehnen die vorgelegte Verhinderungsplanung im Entwurf des kommunalen Bebauungsplanes der beteiligten Kommunen und eine willkürliche Begrenzung der Anzahl an Windenergieanlagen ab.
- Ziel muss eine hundertprozentige Nutzung der Vorrangfläche für die Windkraft sein, denn zum Schutz des Klimas ist eine maximale Einsparung an CO2 anzustreben.
- Die Standorte sind sorgfältig auszuwählen, wobei eine optimale Nutzung der Vorrangfläche und der Zustand des Waldes zu berücksichtigen sind. Ein Windpark mit ca. 20 WEA liegt im Bereich des Möglichen. Anzahl und Standorte der WEA müssen von einem fachkundigen Projektentwickler ermittelt werden.
- Technische oder bauliche Einschränkungen (z.B. Nabenhöhe, Gesamthöhe, Getriebeart, Rotordurchmesser etc.), die Anlagen nach aktuellem Stand der Technik verhindern, sind grundsätzlich abzulehnen. Zahl, Höhe und Technik der Windenergieanlagen müssen sich vorrangig daran orientieren, welchen Energieertrag sie erzielen.
- Eine Begrenzung der Nutzungsdauer ist abzulehnen. Da Windenergie auch in weiterer Zukunft benötigt wird, darf die Möglichkeit zum sog. Repowering, d.h. zum Ersetzen älterer Anlagen durch neue und technisch effizientere Anlagen nicht beschnitten werden.
- Windenergiegewinnung, Naturschutz, Erholungs- und Tourismusfunktion können auf dem Winterstein miteinander verbunden werden, was auch durch einen „Energie- und Naturlehrpfad“ sichtbar gemacht werden kann.
- Planung und Finanzierung des Windparks sollen in enger Kooperation mit den Anliegerkommunen, Bürgerinstitutionen und regionalen Energiegenossenschaften erfolgen, um die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Der Projektentwickler muss flexibel sein und vielfältige Beteiligungsformen ermöglichen.
- Durch den Windpark erzielte Einnahmen können von den Anliegerkommunen z. B. für Naturschutzmaßnahmen, wie Aufforstung der durch Trockenheit und Borkenkäfer zerstörten Waldbereiche, oder auch für soziale Zwecke eingesetzt werden. Alle Anliegerkommunen müssen von dem Windpark profitieren, selbst wenn keine oder wenige WEA auf Gemeindegebiet stehen. Dies könnte z.B. in einem Zweckverband sichergestellt werden.
- „Bürgerwindräder“ sind einzuplanen, damit die Bürger*innen der Anliegergemeinden auch unmittelbar von ihrem Windpark finanziell profitieren können und um die Akzeptanz des Windparks zu erhöhen. Der Windstrom wird an die Kommunen und die dort Ansässigen zu einem günstigen Preis ohne Gewinnmaximierung abgegeben.
- Die im Bündnis zusammengeschlossenen Organisationen fordern die Anliegerkommunen auf, die erkennbare Verhinderungsabsicht von Windenergieanlagen im Bebauungsplan aufzugeben und stattdessen einen effizienten Windpark auf dem Winterstein zu fördern.
Bündnis Windpark Winterstein, 01.12.2020