Windpark am Winterstein

Windpark am Winterstein, Flyer Querstellen, 2014Querstellen-Friedberg tritt für die Errichtung eines Windenergieparks am Taunusrand ein und hat dazu eine Reihe von Beiträgen veröffentlicht bzw. Veranstaltungen durchgeführt. Im November 2014 verteilten wir bereits 10.000 Flyer mit dem Titel „Windpark am Winterstein – Unser Beitrag zur Energiewende“. Die Argumente in diesem Flyer haben nichts an Aktualität eingebüßt. Schon damals wiesen wir auf die Vorteile des Taunuskamms für die Windkraft hin: „Dieses Vorranggebiet befindet sich westlich der A 5 am Steinkopf und bietet beste Bedingungen für die Realisierung eines Windparks. Dank seiner Kammlage sind sehr gute Windbedingungen vorhanden. Das Gebiet liegt weit weg von den Ortschaften.“
Seit März 2020 ist der „Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE)“ in Kraft. Leitziele des TPEE sind u.a. die „Umstellung auf erneuerbare Energie auf möglichst konfliktarmen Flächen“ und die „Bündelung von Anlagen in größeren Vorranggebieten“. Das Vorranggebiet am Winterstein ist jetzt – in einer etwas nach Westen erweiterten Form – endgültig festgelegt und der Projektierung eines Windparks, der der Größe der Fläche gerecht wird, steht nichts im Wege. Stattdessen entwerfen die Anliegergemeinden einen Bebauungsplan, der Windenergieanlagen möglichst auszubremsen versucht und unterlaufen damit die Ziele der übergeordneten Regionalplanung.
Hier als Erinnerung unser Flyer von 2014. Weitere Beiträge finden Sie auch im Menü Wind+Sonne.

Unsere Forderungen an die regierenden Parteien der vier Anliegergemeinden

  • Geben Sie Ihre Verhinderungspolitik auf und engagieren Sie sich für die Realisierung eines Windparks im Windvorranggebiet 7805 auf dem Winterstein, damit auch unsere vier Anliegergemeinden einen Beitrag zur sauberen Energiegewinnung und zum Klimaschutz leisten.
  • Stärken Sie unsere Region durch dezentrale Energiegewinnung und wirken Sie damit einer Abwanderung der Wertschöpfung entgegen.
  • Forcieren Sie die Realisierung eines größeren Windparks mit mindestens 10 Windenergieanlagen auf dem Winterstein, der in der Lage ist, den Strom zu erzeugen, der in den Anliegerkommunen Friedberg, Ober-Mörlen, Rosbach und Wehrheim benötigt wird. Saubere, am Ort des Verbrauchs gewonnene Energie sollte sowohl für Politiker*innen als auch für Bürger*innen einen großen Anreiz darstellen.
  • Treten Sie offensiv für einen Windpark am Winterstein ein, um die leider noch immer vorhandenen Windkraftgegner zu überzeugen und sich den zu erwartenden Aktionen bekannter Lobbygruppen entgegen zu stellen.
  • Nutzen Sie die Einnahmemöglichkeiten durch Verpachtung oder Betreibung von Windenergieanlagen zur Verbesserung der kommunalen Finanzlage.
  • Verwenden Sie anfallende Ausgleichsmaßnahmen z.B. für die Aufforstung der durch Trockenheit zerstörten Waldbereiche oder für andere Naturschutzmaßnahmen.
  • Beziehen Sie Stadtwerke, regionale Stromanbieter und Energiegenossenschaften in die Planung des Windparks ein.
  • Fördern Sie den Bau eines „Bürgerwindrades“, um den Anwohnern die Möglichkeit zu bieten, auch persönlich finanziell von ihrem Windpark am Winterstein zu profitieren.

Wieder Windkraft-Blockade am Winterstein!

Die Stadt Friedberg hat im Rahmen einer „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ den gemeinsamen Bebauungsplan Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ der Kommunen Friedberg, Ober-Mörlen, Rosbach und Wehrheim offengelegt, der das Windvorranggebiet auf dem Winterstein einschließt. Vgl. https://friedberg-hessen.de/index_main.php?modules=news&callmode=1&unid=858&ispar=1&websiteid=normal&PHPSESSID=5e0050b7f14b477bfc86cc1af47b51bc
Dieser Bebauungsplan ist aus unserer Sicht ein „Verhinderungsplan“ von Windenergieanlagen und unterläuft damit das Windvorranggebiet und die Ziele des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ (TPEE). Querstellen-Friedberg hat die nachfolgende Stellungnahme eingereicht und fordert alle Bürger*innen der vier Anliegergemeinden auf, sich für einen Windpark auf dem Winterstein einzusetzen, damit auch wir hier vor Ort einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten.

Stellungnahme von Querstellen-Friedberg zum Bebauungsplan Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“:

Querstellen-Friedberg setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2010 für den Ausstieg aus der Atom- und Kohlekraft und für den vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien ein. Die Dringlichkeit dieses Ziels wird uns inzwischen täglich durch die sich dramatisch verschärfende Klimakrise vor Augen geführt. Da der vorliegende Bebauungsplan Nr. 92 das im TPEE (Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien, vom März 2020) festgelegte Windvorranggebiet 7805 einschließt, beeinflusst er in hohem Maße die Errichtung eines zukünftigen Windparks im Wintersteingebiet, weshalb wir dazu Stellung nehmen.

Unsere Beurteilung des Bebauungsplans Nr. 92:
Die Ausweisung von Windvorranggebieten dient dazu, dort mit Vorrang – wie es der Name bereits sagt – Windenergieanlagen zu realisieren. Querstellen-Friedberg ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Bebauungsplan Nr. 92 genau dieses vorrangige Ziel jedoch zu unterlaufen sucht und damit die Bestrebungen des TPEE konterkariert. Der Bebauungsplan verfolgt nicht das Ziel, die Möglichkeiten einer CO2-freien Energiegewinnung auf dem Winterstein durch Windenergieanlagen auszuschöpfen, sondern ihren Bau zu beschränken, zu erschweren oder gleich ganz zu verhindern. Von Größe, Geländestruktur und Windhöffigkeit ist das Wintersteingebiet  – auch für Laien leicht zu erkennen – prädestiniert für eine deutlich höhere Anzahl an Windenergieanlagen. Die klimabedingte Zerstörung weiter Waldbereiche in diesem Gebiet lässt die Errichtung eines Windparks sogar ohne große Rodungen zu. Die  Notwendigkeit von Windenergieanlagen für die Energiewende und den Schutz des Klimas wurde, ebenso wie der finanzielle Vorteil von Windenergieanlagen für die Kommunen, inzwischen ausreichend thematisiert.

Unsere Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 92:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 92 verfolgt das Ziel, den Bau von Windenergieanlagen auf lediglich DREI Anlagen zu beschränken, was dem Sinn des Vorranggebietes widerspricht. Das Windvorranggebiet auf dem Winterstein ist das größte und windstärkste im gesamten Regionalverband und zweifellos in der Lage deutlich mehr Windenergieanlagen aufzunehmen. Nach unserer Einschätzung und Recherche dürften sicherlich über ZEHN Windenergieanlagen möglich sein, ohne andere Nutzungen zu beeinträchtigen. Energiegewinnung, Naturschutz und Freizeitnutzung lassen sich im Windvorranggebiet auf dem Winterstein problemlos verbinden. Die Reduzierung auf nur drei Anlagen begrenzt auf unzulässige Weise den erzielbaren Energieertrag, macht den Standort wirtschaftlich unattraktiv und dient somit lediglich der Verhinderung eines Windparks.
  2. Wie die Begrenzung der Anlagenzahl, so ist auch die Begrenzung der Nabenhöhe auf 145 m willkürlich festgesetzt. Eine Begründung für diese Einschränkung erfolgt nicht, weshalb davon auszugehen ist, dass auch diese Einschränkung lediglich dazu dient, den Standort unattraktiv zu machen. Viele heute gebaute Windenergieanlagen überschreiten diese vorgegebene Nabenhöhe. Bekanntermaßen lässt sich durch höhere Anlagen der Energieertrag steigern oder die Anzahl der Anlagen bei gleichbleibendem Energieertrag verringern. Höhere Anlagen reduzieren außerdem die Gefahr des Vogelschlags.
  3. Nach unserer Einschätzung sind weitere technische Vorgaben sachlich nicht nachvollziehbar oder dienen wiederum der Abschreckung möglicher Investoren. Die Vorgabe von 45 m zwischen Fundament und Rotorspitze ist genauso unsinnig wie eine Festlegung der  Gesamthöhe auf 245 m. Bei der vorgegebenen Nabenhöhe von 145 m kommt keine aktuelle Windenergieanlage auch nur in die Nähe dieser Werte. Außerdem ist es kontraproduktiv, die für den Bau der Anlagen notwendigen Wege wieder vollständig zurückzubauen, denn Zufahrten für evtl. erforderliche Wartungs- oder Reparaturarbeiten sind schließlich zu gewährleisten. Dies gilt besonders auch deshalb, weil am Winterstein keine neuen Wege erforderlich sind, sondern lediglich vorhandene Wege befestigt und an manchen Stellen verbreitert werden müssen. Die Verpflichtung zum vollständigen Rückbau der Anlagen nach 30 Jahren behindert unnötig ein mögliches Repowering. Auch nach 30 Jahren wird die Windkraft noch für eine CO2-neutrale Energiegewinnung benötigt werden.

Aufgrund der rigiden und willkürlichen Begrenzung der Anzahl an Windenergieanlagen und der anderen Restriktionen, sehen wir in diesem Bebauungsplan eine Verhinderungsstrategie von Windenergieanlagen auf dem Winterstein, die mögliche Investoren abschrecken soll. Damit setzen die herrschenden Vertreter der Anliegerkommunen ihre seit Langem bestehende Blockadepolitik fort und nehmen das Fortschreiten des Klimawandels, die extrem zunehmende Schädigung des Waldes – auch auf dem Winterstein – und das Hinauszögern der Energiewende billigend in Kauf. Eine solche Blockadehaltung ist unverantwortlich in einer Zeit, in der alles getan werden muss, um die Klimakrise noch beherrschbar zu halten.

Friedberg, August 2020

(Querstellen hat bei einem Spaziergang im Juni 2020 Teile des Windvorranggebietes auf dem Winterstein erkundet und nach weiteren geeigneten Windradstandorten Ausschau gehalten. Das vorläufige Ergebnis der Erkundung haben wir auf einer Karte des Windvorranggebietes Winterstein festgehalten.)

Standortvorschläge für Windenergieanlagen auf dem Winterstein

Beispiel für zerstörte Waldflächen am WintersteinQuerstellen-Friedberg hat bei einem Spaziergang im Juni 2020 das Windvorranggebiet 7805 auf dem Winterstein erkundet, um nach möglichen Standorten für Windenergieanlagen Ausschau zu halten. Wir waren erschrocken, wie groß die durch Trockenheit und Borkenkäfer entwaldeten Gebiete sind. Es wurde sichtbar, dass die Klimakrise auch auf dem Winterstein-Kamm bereits erhebliche Schäden hinterlassen hat. Die vielen entwaldeten Flächen machen deutlich, wie wichtig eine saubere Energiegewinnung und ein Windpark auf dem Winterstein sind.
Bei unserer 1. Erkundung fanden wir neben den drei im Bebauungsplan Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ festgelegten Windenergiestandorten (pink gekennzeichnete Punkte), auf Anhieb noch vier weitere, waldfreie Standorte (orange Punkte). Nach unserer Einschätzung sind sicher noch weitere Windenergiestandorte geeignet, die von uns jedoch noch nicht erkundet wurden (gelbe Punkte).
Der Winterstein, als in der Region größtes und windreichstes Windvorranggebiet, ist ohne Zweifel – auch für Laien erkennbar – geeignet, um mindestens zehn Windenergieanlagen aufzunehmen, ohne Naturschutz und Freizeitnutzung zu beeinträchtigen. (Karte zum Vergrößern anklicken.)

Windvorranggebiet mit Standortvorschlägen für Windenergieanlagen
(Upps! Auf der Karte haben sich leider im grünen Bereich der Ortschaften Fehler eingeschlichen, die sich nicht mehr einfach beseitigen lassen. Sorry! Der weiße Bereich mit dem Vorranggebiet und den Windenergiestandorten scheint aber okay zu sein.)

Alle Bürger*innen der Anliegergemeinden sind eingeladen, sich selbst vor Ort ein Bild zu machen und nach geeigneten, möglichst waldfreien Standorten Ausschau zu halten. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass eine fachkundige Projektplanung zu Veränderungen der Standorte und der Anzahl führen wird.
Unsere Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 92, der aus unserer Sicht eher der Verhinderung als der Realisierung eines Windparks dient, haben wir im Rahmen der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ vorgetragen. (Vgl. unseren gesonderten Beitrag hierzu.)

Neue Menüleiste auf unserer Website

Liebe Besucher*innen unserer Website,

da im Verlauf unseres Bestehens inzwischen doch zahlreiche Beiträge zusammengekommen sind, haben wir in der Menüleiste unserer Website neue Kategorien mit Themenschwerpunkten angelegt. Die alte Sammelkategorie Aktionen wurde durch Atom+Kohle, Wind+Sonne, Klima+Energiewende und Anderes ersetzt, um die Suche nach bestimmten Themen etwas zu erleichtern. Auf Unterkategorien verzichten wir, um Ihnen allzu lästiges Herumklicken zu ersparen.
Neben dem Start-Menü bleiben weiterhin auch die Kategorien Fotos (vorher Bilder), Material, Archiv, Termine und Über uns erhalten. Innerhalb der Kategorien sind die Beiträge chronologisch geordnet. Wer ungefähr die Erstellungszeit eines Beitrags kennt, kann auch gut im Archiv suchen. Wir bitten um Verständnis, dass das Umsortieren einige Zeit in Anspruch nehmen wird und natürlich nicht für jeden Beitrag immer eine ideale Kategorie gefunden werden kann.

ES WAR ZU ERWARTEN

Das Sächsische Pressefoto des Jahres 2019 konnte nicht auch noch den Publikumspreis gewinnen. Im konservativ geprägten Sachsen war das auch nicht anders zu erwarten. Der Jury aus Fachleuten gebührt ein großes Kompliment, dass sie – offensichtlich aufgrund der Qualität und Aktualität des Fotos – ein Motiv prämierte, das die Besetzung eines Tagesbaus durch Ende Gelände zeigt. Sie musste aufgrund der damit verbundenen politischen Botschaft mit Kritik und heftigen Reaktionen rechnen.
Auch beim noch zu vergebenden Publikumspreis lag das Foto über viele Tage mit bis zu 150 Zählern an erster Stelle. Kurz vor Abstimmungsschluss wurde jedoch der Zweitplatzierte im Minutentakt nach oben gewählt, bis er weit vorne lag. Der immer gleiche, nahezu maschinell wirkende Rhythmus bei dieser Abstimmung wurde nicht einmal zu verschleiern versucht. Es benötigt wenig Fantasie, um sich vorzustellen, welche Kräfte dem Bild von Ende Gelände den Publikumspreis missgönnten.
DER KOHLEAUSSTIEG KOMMT DENNOCH.